

Studium

Die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg betreibt in Erweiterung ihrer Positionen zur freien Kunst zwei Studiengänge mit dem Schwerpunkt Architektur und Stadtforschung. Die jeweils zweijährigen Studiengänge können in Abhängigkeit von der Qualifikation der Bewerber (s.unten) nach zwei Jahren mit dem Titel Master of Architecture (M.Arch.) beziehungsweise Master of Arts (M.A.) abgeschlossen werden.
Die Studiengebühren betragen 300 € / Semester.
Aufnahmekriterien / Termine:
Der nächstmögliche Studienbeginn für die Studiengänge Master of Architecture oder Master of Arts ist das WS 2009.
Bewerbungen müssen bis zum 15. Mai 2009 an der Akademie eingegangen sein.
Die anhand der eingereichten Arbeiten ausgewählten Bewerber werden zu einer Eignungsprüfung eingeladen. Die Eignungsprüfung gliedert sich in eine praktische und mündliche Prüfung (§22 bis 25 QualV). "Mappentermine" zur Vorbesprechung der einzureichenden Mappen werden nicht vereinbart.
Die Bewerbung muss beinhalten:
- Bewerbungsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung
- Lebenslauf mit vollständiger Angabe der beruflichen Vorbildung
- Passbild jüngeren Datums
- Mappe / Portfolio (Format max. A3, Deutsch oder Englisch, keine Dias, CD´s oder andere digitale Medien; Rückversand der Mappen nur mit beigelegtem, frankiertem Rückumschlag oder unfrei.)
- Unterschriebene Erklärung über die selbsständige Anfertigung der eingereichten Arbeiten.
- Diplomzeugnis als beglaubigte Ablichtung
Bei ausländischen Bewerbern zusätzlich:
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
- Anerkennung des Hochschulabschlusses durch die Zeugnisanerkennungsstelle München, Pündterplatz 5, 80803 München, Tel. +49.89.383849-0, zastby@ukwkm.lrz-muenchen.de
Qualifikationsvoraussetzungen für den Studiengang Master of Architecture:
Ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder des Städtebaus /der Stadtplanung mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern an einer Universität, Technischen Hochschule, Kunsthochschule oder Fachhochschule (Art.60 Abs.6 BayHSchG i.V.m. § 51 Abs.1 QualV).
Oder: ein abgeschlossenes Studium der Architektur mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in einem Bachelor-Studiengang an einer Universität, Technischen Hochschule, Kunsthochschule oder Fachhochschule(gemäß §60 Abs.6 BayHSchG i.V.m. § 51 Abs.1 QualV).
Qualifikationsvoraussetzungen für den Studiengang Master of Arts:
Ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule oder ein abgeschlossenes künstlerisches oder gestalterisches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Universität, Fachhochschule oder gleichgestellten Hochschule. (gemäß §60 Abs. 2 BayHSchG in Verbindung mit §§ 22 ff. QualV)
Bei formalen Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unter folgender Adresse: info@adbk-nuernberg.de.
Bei inhaltlichen Fragen kontaktieren Sie bitte den Lehrstuhl: mail@a42.org.
 |